Antrag: Anpassung der Baumschutzsatzung

Das Erfüllen der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe mit ihrem Schutzzweck:

㤠2 Wesentlicher Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck dieser Satzung ist die Erhaltung der geschützten Bäume zur Sicherstellung eines ausgewogenen Klimas, zur Erhaltung von Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt sowie zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes.“

ist aktueller denn je.

Die darin enthaltene Regelung der Ersatzpflanzung ist jedoch nicht mehr zeitgemäß:

㤠8 Ersatzpflanzungen

Zum Ausgleich eines genehmigten oder eines nicht genehmigten bestandsmindernden Eingriffs im Sinne von § 3 kann die Stadt angemessene und zumutbare Ersatzpflanzungen standortgerechter Gehölze anordnen.“

In Zeiten des Klimawandels und Artensterbens ist ein „kann“ von Ersatzpflanzungen nicht ausreichend, sondern muss verpflichtend festgelegt werden. Je nach Größe des gefällten Baumes, müssten sogar zwei oder mehr Ersatzpflanzungen getätigt werden. In anderen Städten wird dies schon umgesetzt: s. Baumschutzsatzungen der Städte Stuttgart und Ravensburg.

Gleichzeitig ist bei einer Anpassung der Baumschutzsatzung darauf zu achten, dass neben der standortgerechten Auswahl auch Tierarten fördernde/schützende und dem zukünftigen Klima in Karlsruhe angepasste Pflanzen ausgesucht werden müssen.

Wir beantragen:

Die Ortsverwaltung Grötzingen setzt sich dafür ein, dass die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe hinsichtlich oben genannter Gesichtspunkte überarbeitet wird.