Antrag: Erschwertes Einfädeln von der Augustenburgstraße in die B10: „Einfach mal ausprobieren“

In dem Artikel „Fußgänger gewinnen an Bedeutung“ in den BNN vom 30.10.2019 wird Herr Oberbürgermeister Mentrup zur Bedeutung von zeitlich begrenzten Eingriffen im Verkehr zu Testzwecken zitiert:

Auszug:

……Auch dem Ansatz „Einfach mal ausprobieren“ kann er viel abgewinnen. Bisher fließe viel Geld in Simulationen oder gar Umbauten. Dabei liefere eine zeitlich beschränkte Testphase die eindeutigste Antwort. Mentrup kann sich vorstellen, über das Reallabor hinaus bei viel diskutierten Verkehrsfragen mit den Wissenschaftlern zusammenzuarbeiten. „Dann aber andersrum“, sagt er. Sein Vorschlag: Die nördliche Karlstraße wird im Sommer drei Monate lang für Autos gesperrt. „Das könnte die Hochschule wissenschaftlich begleiten.“

Entsprechend des Vorschlags von Oberbürgermeister Mentrup wäre ein probeweises Erschweren des Einfädelns von der Augustenburgstraße auf die aus dem Tunnel kommende B10 in Grötzingen ein unter Realbedingungen durchgeführter Test, um den Umgehungsverkehr durch Grötzingen zu verhindern.

Dieser Test ließe sich mit einfachen Mitteln realisieren, wie sie mehrfach vorgeschlagen wurden:

  • Eine Baustellenampel als Pförtnerampel würde die von der Augustenburgstraße kommenden Autofahrer ausbremsen.
  • Eine durch Barrieren veränderte Straßenführung (keine Reißverschluss-Spur mehr) würde das Einfädeln erschweren und die Tunnelfahrer bevorzugen.

Beide Maßnahmen zielen darauf ab, den täglichen Pendlern zu verdeutlichen, dass eine Fahrt durch den Grötzinger Tunnel wesentlich einfacher und schneller zum jeweiligen Ziel führt. Für die Bewohner der Augustenburgstraße und der angrenzenden Wohnstraßen wäre damit eine große Verbesserung der Lebensqualität erreicht.

Außerdem könnten sich im Laufe der Testphasen gegebenenfalls weitere Lösungsmöglichkeiten auftun.

Wir beantragen:

Die Ortsverwaltung setzt sich dafür ein, dass an dem oben beschriebenen Verkehrspunkt eine Testphase im Sinne eines Reallabors für „Erschwerte Einfädelung“ durchgeführt wird.

Dieser Antrag wird als interfraktioneller Antrag in der Ortschaftsratsitzung vom 22.1.2020 behandelt.