Förderung: Umwandlung von Steingärten in insektenfreundliche Gärten

In Grötzingen gibt es noch etliche Schottergärten. Sie sind seit 2020 verboten. Um die Pflicht, bestehende Schottergärten rückzubauen, wird gestritten.

Die Stadt Karlsruhe hat 2022 ihr Förderprogramm zur „Begrünung von Dächern, Fassaden und versiegelten Freiflächen“ dahingehend überarbeitet, dass nun auch der Umbau von Steingärten, die vor 2020 angelegt wurden, in naturnahe Grünflächen gefördert wird. Der Zuschuss kann dabei bis 5000 Euro pro Anwesen betragen. Dieser positive Anreiz für Interessierte, die ihren Schottergarten in einen naturnahen Garten umgestalten möchten, wird jedoch kaum abgerufen.

Um auszuschließen, dass wegen Unkenntnis der Fördermöglichkeit und damit fehlender Abrufung von Mitteln, die Förderung eingestellt wird, beantragen wir:

  • Die Ortsverwaltung stellt das Programm im Ortschaftsrat und in den Ortsmedien vor.
  • Entsprechende Flyer und Informationen werden den Besitzern von Schottergärten übermittelt. Um die OV zu unterstützen, erklärt sich die GLG bereit, die vorhanden Schottergärten zu erfassen und die Information an die OV weiterzugeben.